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ACHTUNG: neue Regeln ab 19.5. - ab sofort gilt die 3G-Regel für jeden Besucher der Tennisanlage

Der ÖTV veröffentlicht laufend die Aktualisierungen zu den Verhaltensregeln aufgrund der durch die Bundesregierung gesetzten Vorgaben. Unter folgendem Link findet Ihr die jeweils aktualisierten Informationen: Corona-Infos - ÖTV - Österreichischer Tennisverband (oetv.at)

ACHTUNG: neue Regeln ab 19.5. - ab sofort gilt die 3G-Regel für jeden Besucher der Tennisanlage

Mit der neuen Verordnung werden Betreiber von nicht öffentlichen Sportstätten, zu denen Vereine gehören, Regeln unterworfen, welche eine Verschärfung gegenüber dem aktuellen Stand bedeuten.

Folgende Einschränkungen sind bei der Nutzung unserer Tennisanlage bis auf Weiteres zu beachten:

  • Die allgemeinen Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos (Hygiene, Maske, Abstand) sind gemäß Verordnung einzuhalten.
  • Tennis ist sportartspezifisch erlaubt: Einzel und Doppel im Freien und in der Halle, Gruppentraining mit maximal 10 Personen.
  • Das Betreten der Vereinsanlagen ist nur im Zeitraum 05:00-22:00 erlaubt (§ 8.3).
  • Kunden (Vereinsmitglieder, SpielerInnen, Zuseher...) dürfen ab 19. Mai 2021 auf die Sportstätte nur eingelassen werden, wenn diese einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen (§ 8.4).
     GGG-Nachweis: „GGG“ bedeutet GETESTET, (oder) GENESEN, (oder) GEIMPFT (Details siehe Verordnung §1). Für Kinder und Jugendliche gilt hier der Schultest.
  • Indoor besteht auf der Sportanlage eine FFP2-Masken-Tragepflicht.
  • Befindet sich im Verein ein Gastronomiebetrieb, so sind die in der Verordnung (§ 6 Gastgewerbe) angeführten Regeln einzuhalten.
  • Für Innenräume (z.B. Aufenthaltsräume, Garderoben, Tennishalle) gilt die 20m² Regel pro Person. Getränkeautomaten dürfen in Selbstbedienung verwendet werden (§ 8.2 mit Verweis auf § 5.1.3).

Das Doppel-Spiel und Mannschaftstrainings sind zwar hierdurch wieder erlaubt, allerdings muss dafür jede/jeder, die/der die Anlage betritt, entweder getestet, geimpft oder genesen sein.

Hier findet Ihr noch den gesamten Flyer zu den geltenden Regelungen des ÖTV: flyer_corona-verhaltensregeln_lq_ab 19. Mai 2021.pdf

Positiv ist, dass mit entsprechendem Nachweis einer geringen epidemiologischer Gefahr (getestet, genesen oder geimpft) kann ab 19.5. auch wieder die Tennishalle benutzt werden kann. Dies werden wir im Falle von Schlechtwetter bei unseren Kinder- und Mannschaftstrainings nutzen. 


Lasst es uns positiv sehen, dass wir unseren geliebten Sport ausüben dürfen!
In diesem Sinne wünschen wir einen guten Saisonstart!







User ImageAndreas Hopferwieser, 17. Mai 2021